Studierende der RWTH Aachen zahlen keine Studiengebühren – allerdings müsst ihr jedes Semester zur Rückmeldung einen Semesterbeitrag bezahlen. Dieser beträgt in diesem Wintersemester 318,66 €. In diesem Artikel wollen wir euch erklären, wie dieser zustande kommt, wer darüber entscheidet und was mit eurem Geld passiert. 

Wie kommt der Semesterbeitrag zustande?
Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Mobilitätsbeitrag (206,93 €), dem Sozialbeitrag (98,00 €) und dem Studierendenschaftsbeitrag (13,73 €) zusammen.  

Der Mobilitätsbeitrag
Der Begriff „Mobilitätsbeitrag“ ist eigentlich nur ein bürokratisches Wort für den Preis des Semestertickets. Dieser liegt im Wintersemester bei 206,93 €. Davon sind 142,24 € für das AVV Ticket, 59,40 € für den NRW Teil des Tickets und 5,29 € für die Erweiterung nach Süd-Limburg (Niederlande).  

Alle 3 Jahre wird dieser Beitrag gemeinsam von den Studierendenschaften in Aachen mit den Verkehrsunternehmen verhandelt. Stellvertretend für die Studierenden der RWTH verhandelt der AStA-AStA, das Finanzreferat und der Vorsitz des Mobilitätsausschusses. 

Der Sozialbeitrag
Mit dem Sozialbeitrag wird die Arbeit des Studierendenwerks unterstützt. Dieser beträgt im Wintersemester 2023 98,00 €. 

Der Sozialbeitrag wird vorrangig genutzt, um die Preise für das gastronomische Angebot (die Mensen) so gering, wie möglich zu halten. Die Höhe wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgelegt, 4 der 9 Plätze dort sind mit Studierenden besetzt. Drei Studierende kommen von der RWTH und eine*r kommt von der FH. Gewählt werden unsere drei Vertreter*innen vom Studierendenparlament. 

Der Studierendenschaftsbeitrag
Den kleinsten Teil am Semesterbeitrag macht der Studierendenschafts Beitrag aus. Im Wintersemester beträgt dieser 13,73 €. Davon gehen 6,85 € an den AStA. Mit diesem Geld werden zum Beispiel die Fahrradwerkstatt, die Beratungsangebote (unter anderem die Anwälte), Veranstaltungen für die Kultur und die politische Bildung, kurzfristige Sozialdarlehen und die studentischen Wahlen finanziert. Auch die Verwaltungskosten des AStA und Aufwandsentschädigungen für Projektleitende, welche sich besonders für die Studierendenschaft einsetzen, kommen aus diesem Topf. Wenn ihr genau wissen wollt, wie viel Geld wohin fließt, dann könnt ihr das im Haushaltsplan (https://www.stud.rwth-aachen.de/satzung-ordnungen-bekanntmachungen/ ) des AStAs nachlesen. 

Der zweithöchste Teil des Studierendenschafts Beitrag ist mit 2,00 € der Betrag für die Fachschaften. Fachschaften sind die studentischen Vertretungen in den Fachbereichen der RWTH und somit ein Teil der studentischen Selbstverwaltung. Die Fachschaften vertreten Studierende gegenüber den Fakultäten, organisieren die Erstiwoche und sind in der Regel die erste Anlaufstelle bei Problemen im Studium. Insgesamt teilt sich unsere Studierendenschaft in 18 Fachschaften. 

Mit 1,50 € folgt der Beitrag für die Kinderbetreuung. Damit werden günstige KiTa Plätze finanziert, die Studierenden mit Kind zur Verfügung stehen. Mit 1,10 € wird das Sportreferat finanziert, welches Sportgruppen finanziell unterstützt und gegenüber der Hochschule vertritt. Aktuell geht 1 € in den studentischen Hilfsfonds. Aus diesem werden langfristige Sozialdarlehen finanziert. Das Queerreferat erhält 53 Cent und das Hochschulradio erhält 50 Cent. Außerdem wird der Mobilitäts-Härtefonds mit 0,25 € unterstützt. Aus diesem werden Rückerstattungen des Semesterbeitrags in sozialen Härtefällen finanziert. Mehr dazu findet ihr hier. Festgesetzt und kontrolliert werden die Beiträge vom Studierendenparlament und dessen Ausschüssen. 

Welche Gründe gibt es, für eine Erstattung des Semesterbeitrages?
Es gibt unterschiedliche Gründe, die einen dazu berechtigen, sich einen Teil des Semesterbeitrages erstatten zu lassen: 

Der Mobilitätsbeitrag kann in den folgenden Fällen teilweise erstattet werden: 

  • Behinderung oder chronische Erkrankung 
  • Frühzeitige Exmatrikulation 
  • Verspätete Immatrikulation 
  • Beurlaubung 
  • Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs von mehr als 4 Monaten
  • Sozialer Härtefall (hier wird zusätzlich der Studierendenschaftsbeitrag erstattet; Mehr Infos dazu gibt es hier.) 

Mit Ausnahme der Erstattung bei einem sozialem Härtefall ist eine Nutzung des Semestertickets nach der Erstattung nicht möglich. Mehr Infos dazu findet ihr hier. 

Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden. Eine Befreiung erfolgt bei einer Beurlaubung aus den folgenden Gründen: 

  • Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes 
  • Auslandsstudium 
  • Krankheit, Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes
  • Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern/Innen oder  eines in gerader Linie Verwandten (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel) 

Der Antrag zur Rückerstattung des Sozialbeitrages wird beim Studierendensekretariat der RWTH gestellt, das Formular, welches dort eingereicht werden soll könnt ihr hier downloaden.

Wie hat sich der Semesterbeitrag entwickelt?
Sicherlich ist euch aufgefallen, dass der Semesterbeitrag in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist. Ihr könnt euch das Wachstum auch in Grafik 1 anschauen. Für die Beitragssteigerung gibt es einige Gründe: 

  1. Die Kosten für das Semesterticket steigen jährlich. Die Preissteigerung erfolgt analog zu der Preisentwicklung eines normalen ASEAG/DB/NRW Jahresticket.
  2. Es gab eine stufenweise Erhöhung des Sozialbeitrag. Gründe für die Erhöhung sind gestiegene Betriebskosten des gastronomischen Angebots. Durch die Beitragsanpassung können die Preise in der Mensa konstant bleiben.
  3. Der Studierendenschaftsbeitrag schwankt von Semester zu Semester. Der genaue Beitrag hängt stark davon ab, wie die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr aussieht, wodurch der Beitrag schonmal um einige 10-Cent schwankt.