Analog zur Erstattungsregelung im Falle der Exmatrikulation ist es für die betreffenden Studierenden möglich, bei einer verspäteten Immatrikulation im laufenden Semester den Anteil für die vollen nicht eingeschriebenen Monate erstattet zu bekommen. D.h. zunächst erhalten alle Programmstudierenden für das jeweilige laufende Semester ein Semesterticket und entrichten bei der Einschreibung den vollen Beitrag. Im Falle der Abreise vor Semesterende greift die Exmatrikulationsregelung.
In beiden Fällen sind die entsprechenden Nachweise (z.B. Bescheinigungen des DIHB oder des Studierendensekretariats etc.) zu erbringen. Es sind auch beide Fälle in Kombination möglich, es werden jedoch nur volle nicht eingeschriebene Monate erstattet.
Die Antragsfrist ist 4 Wochen (28 Tage) nach der Immatrikulation.
Die Anträge sind an den Sozialausschuss des Studierendenparlaments zu richten und müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.