Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind die Gremien, welche über Auseinandersetzungen zwischen Studierenden und Prüfenden, sowie Prüfungsrelevante Organisation entscheidet. Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss. Prüfungsausschüsse kümmern sich um Härtefallanträge bezüglich der Prüfungen und während der Coronakrise im besonderen um die dadurch entstandenen, individuellen Probleme bei Prüfungen.

Wie schreibe ich einem Prüfungsausschuss?

Es reicht in der Regel ein formloses schreiben an den Prüfungsausschuss. Dieses sollte deine Daten (Name, Studiengang, Matrikelnummer), möglichst ausführlich dein Anliegen (z.B. nachträgliche Anmeldung eines Prüfungsversuches), sowie deine Begründungen (in oben genanntem Fall z.B. RWTH hatte einen technischen Fehler, wodurch man sich nicht anmelden konnte). Außerdem sollte man, wenn möglich, Nachweise (z.B Screenshot von der angemeldeten Prüfung, oder der Bestätigungsmail) an das Schreiben anfügen.

Was geschieht mit dem Antrag?

Alle Anträge sind Einzelfallentscheidungen. Dass heißt, jede Person muss selbstständig einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, das eigene Anliegen nennen sowie die Begründung einreichen. Entscheidungen des PA  sind immer personenbezogen und liefern kein Anrecht für weitere Personen. Entscheidungen müssen jedoch nachvollziehbar und vergleichbar sein. Dein Prüfungsausschuss wird sich mit dir in Verbindung setzen, falls noch etwas in deinem Antrag fehlt, also behalte deine Mails gut im Blick, wenn du einen Antrag gestellt hast.

Was sind Härtefälle?

Solltest du aus irgendeinem Grund darauf angewiesen sein eine Klausur zu schreiben, welche verschoben werden soll, zum Beispiel weil du eine Frist für einen CP-Nachweis erfüllen musst oder kurz vor Abschluss deines Studiums stehst und dieses dringend zur Frist beenden musst, dann kannst du einen sogenannten Antrag aufgrund eines Härtefalls an den Prüfungsausschuss stellen. Wir haben dir aufgeschrieben, wie das funktioniert, wie du deinen Prüfungsausschuss findest und was Härtefälle sein können. Ein Härtefall bedeutet, dass dir durch externe Umstände ein beträchtlicher Nachteil im Studium ensteht. In diesem Fall könnten Härtefälle sein:

  • Du bist eine Person mit Visumseinschränkungen und verlässt in absehbarer Zeit das Land. Hier ist wichtig, dass du alle Belege z.B. zum Ablauf des Visums oder der geplanten Ausreise die du hast, dem Antrag beifügst
  • Personen, die zu spätestens zum Sommersemester planen mit ihrem Studium fertig zu sein, vorrausgesetzt, sie planen danach in den Job einzutreten oder an einer anderen Hochschule ihren Master zu machen. Falls Möglich füge hier auch Belege wie eine Zulassungsbescheinigung oder ein Jobangebot hinzu, aber auch ohne Belege kannst du diesen Antrag stellen.
  • Personen, welche zum Austausch an der RWTH sind und eine zeitnahe Rückkehr zur Heimathochschule planen. Auch hier gilt: je mehr Belege angefügt sind desto besser
  • Personen, deren Lernfortschrittsvereinbarungen oder Leraning agreements ablaufen können ebenfalls einen belegten Antrag stellen.

oder ähnliche Situationen in denen du erhebliche Nachteile hast. Der Prüfungsausschuss entscheidet in jedem Fall individuell wie damit zu verfahren ist. Am wichtigsten ist, dass du deinen Antrag so gut wie du kannst mit schriftlichen Nachweisen zu deiner Situation belegst. Auch wenn dein Härtefall hier nicht aufgelistet ist, du aber trotzdem z.B. durch die Verschiebung einer Klausur in erhebliche Probleme gerätst raten wir dir, trotzdem einen Antrag zu stellen. Meistens hilft es auch, dich mit deiner Fachschaft in Verbindung zu setzen, da diese meistens die studentischen Mitglieder im Prüfungsausschuss kennen, welche deinen Fall besser verteidigen können, wenn sie ihn mit dir durchgesprochen haben.

Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?

Was ist überhaupt ein Prüfungsausschuss?

Für jeden Studiengang muss es einen Prüfungsausschuss (PA) geben, in einigen Fällen werden jedoch mehrere Studiengänge in einem gemeinsamen Prüfungsausschuss zusammengefasst. Es ist durchaus üblich, dass es mehr als einen Prüfungsausschuss pro Fakultät gibt. Der Prüfungsausschuss, besteht aus Mitgliedern und deren Stellvertretern. Die bzw. der Vorsitzende, die Stellvertretung und zwei weitere Mitglieder werden aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren, ein Mitglied wird aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Mitglieder werden aus der Gruppe der Studierenden gewählt, ist – wie der Name schon sagt – keine Kommission. Das ist deshalb erwähnenswert, weil er dem Fakultätsrat, dem obersten Gremium einer Fakultät, nicht zu arbeitet, sondern in Fragen, die mit Problemen bei Prüfungen, Anerkennungsfragen, Einsprüchen und Beschwerden von Studierenden usw. entscheidet. Insbesondere ist er eine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts. Viele formale Angelegenheiten, die laut Prüfungsordnung dem Prüfungsausschuss obliegen, können auch einfach auf die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen werden, wenn es sich dabei um unstrittige Formalia handelt (z.B. Antrag auf nachträgliche Anmeldung zu einer Prüfung, aufgrund von nachweislichen technischen Fehlern von RWTHonline). Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen müssen grundsätzlich vom Prüfungsausschuss behandelt werden.

Wen kontaktiere ich bei Fragen?

Bei Fragen sind die Fachschaften in der Regel die ersten Anlaufstellen, weil diese bei fakutlätsspezifischen Fragen meistens den größten Überblick über die Sachlage haben. Studentische Mitglieder im Prüfungsauschuss kommen zudem oft aus den Reihen der Fachschaften: asta.ac/fachschaften