Was ist passiert?

Mit seinem Urteil vom 30.10.2024 spricht das Bundesverfassungsgericht den Studierenden den Anspruch auf ein höheres Maß an finanzieller Unterstützung ab. Demnach habe der Staat die Aufgabe, gleiche Bildungschancen zu fördern, sei aber nicht verpflichtet, speziell für die anfallenden Kosten im Rahmen der Hochschulausbildung mehr Geld bereitzustellen. Mit dem Urteil wurde deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Chancengerechtigkeit im Bildungssektor nicht erzwingt, sondern hier das Parlament in der Verantwortung steht.

Position des AStA
Die noch amtierende Bundesregierung sowie ihre Nachfolgenden sollten sich vor diesem Hintergrund dringend erneut mit Studienfinanzierung auseinandersetzen und Chancengerechtigkeit im Hochschulwesen anstreben. Dass auch die letzte BAföG-Reform vom 26. Juli 2024 keine zeitgemäße Reform in Bezug auf Förderhöhe sowie den Kreis der Bezugsberechtigten darstellt, ist in Fachkreisen ebenfalls bekannt. So reicht einer Studie* zufolge in nur 2 von 38 untersuchten Hochschulstädten die BAföG-Wohnpauschale von 380 Euro.

Es ist entscheidend, dass wir uns für die Rechte und Bedürfnisse von Studierenden einsetzen, insbesondere für diejenigen, die finanzielle Unterstützung benötigen. Bildung sollte für alle zugänglich sein, unabhängig von der finanziellen Situation. Es ist wichtig, dass Wissen und Bildung die Grundlage für eine bessere Zukunft bilden. Zeitgleich darf die soziale Herkunft nicht über die Bildungschancen unserer Kommiliton*innen entscheiden.