Beglaubigungen
Für Bewerbungen benötigt man oft beglaubigte Kopien von Zeugnissen. Wir können für Studierende der RWTH kostenlos Dokumente beglaubigen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ablauf und Regeln
Du musst die Kopien, welche du beglaubigen lassen willst, selbst mitbringen. Die Kopien müssen einseitig und lesbar sein. Zudem musst du selbstverständlich das Original mitbringen. Die Kopie muss das gleiche Format wie das Original haben.
Bei den Dokumenten muss es sich um akademische Dokumente (Zeugnise, Praktikumsnachweise, Sprachkurszertifikate, …) handeln.
Was wir in keinem Fall beglaubigen dürfen, sind Personenstandsurkunden (Personalausweise, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Polizeiliche Führungszeugnisse, …).
Die Beglaubigung muss sich an einen konkreten Adressaten richten. Wir beglaubigen nur an öffentliche Behörden und Institutionen (Bspw. Hochschulen, Universitäten, Bezirksregierungen, Landesprüfungsamt).
Wir müssen die Dokumente verstehen können (Deutsch/Englisch oder mit beglaubigter Übersetzung).
Die Dokumente sollen lose bei uns mitbebracht werden.
(nicht getackert).
Die Blätter sollen nicht zu dick sein
(ganz normales Druckpapier).
Bitte beachte auch den Leitfaden der Stadt Aachen.
Beglaubigung weiterer Dokumente
Wenn du dein Dokument bei uns nicht beglaubigen lassen kannst, weil es nicht die Voraussetzungen erfüllt, dann kannst du es bei der Stadt Aachen oder anderen Behörden beglaubigen lassen.
Bitte wende dich an asta@asta.rwth-aachen.de bei weiteren Fragen zum Thema Beglaubigungen.
Du erreichst uns auch während unserer Öffnungszeiten unter 0241-8093792.