Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag ist beim Studierendensekretariat zu beantragen. Der Betrag muss dann nicht bezahlt werden. Für das folgende Semester wird die Befreiung dann automatisch berücksichtigt. Im Anschluss müsst ihr jedes Jahr den neuen Nachweis entsprechend an das Studierendensekretariat übermitteln. Ansonsten ist zunächst der gesamte Semesterbetrag zu zahlen. Ein Nachweis, dass Bus und Bahn nicht benutzt werden können, ist dem Antrag beizufügen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).
Die Anträge sind an den Sozialausschuss des Studierendenparlaments zu richten und müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.