Freiversuchsregelung auch im Wintersemester
AStA der RWTH begrüßt Entscheidung des Rektorats

Das Rektorat der RWTH hat eine Fortführung der Freiversuchsregelung für das Wintersemester 20/21 beschlossen. Die Regelung besagt, dass Studierende beim Nicht-Bestehen einer Prüfung keinen Fehlversuch erhalten insofern die Prüfung angetreten, und kein Täuschungsversuch abgelegt wurde. Im Vorhinein hatten viele Studierende ihre Stimme erhoben und sich für die Freiversuchsregelung ausgesprochen.

Der AStA der RWTH begrüßt die Entscheidung des Rektorats zur Fortführung der Regelung. Paul Heuermann, Referent für Lehre und Hochschulkommunikation, dazu: “Die digitale Lehre stellt dieses Semester die gesamte Hochschule, aber vor allem die Studierenden erneut vor eine große Herausforderung. Die Freiversuchsregelung macht dieses Semester für viele wieder mehr studierbar, da so Stress und Leistungsdruck vermindert werden.” Im Vorfeld zur Entscheidung hat der AStA viel Feedback über die sozialen Medien aus der Studierendenschaft zu dem Thema erhalten. “Das Thema Freiversuchsregelung ist den Studierenden wichtig, das haben wir gemerkt. Wir haben unzählige Mails und Nachrichten bekommen, in denen die Studierenden uns ihre Situation erzählt haben. So konnten wir eine gefestigte Meinung der gesamten Studierendenschaft erkennen, die wir gegenüber der Hochschule auch vertreten haben”, betont Karl Hammer, Referent für Öffentlichkeitsarbeit und politische Bildung.

Neben sozialen, familiären, finanziellen und gesundheitlichen Herausforderungen, welche die aktuelle Pandemie mit sich bringt, sollen Studierende nicht noch zusätzlich durch Prüfungsangst und Prüfungsstress belastet werden. Das war ein zentrales Argument der Studierendenvertretung für die Freiversuchsregelung. Neben der digitalen Lehre und den geschlossenen Lernräumen erschwert beispielsweise auch ein veränderter Prüfungsablauf die Vorbereitung und die Leistungserbringung. Auch Studierende, welche unter diesen erschwerten Bedingungen jetzt an der RWTH ihr Studium begonnen haben, können durch die beschlossene Freiversuchsregelung unbeschwert in ihr erstes Semester starten.

Im Vorlauf zur Entscheidung über die Freiversuchsregelung haben sich alle 18 Fachschaften der RWTH in einem offenen Brief für die Regelung ausgesprochen. Auch sie appellierten an die Hochschule, die Regelung für das Wintersemester beizubehalten. “Ein solches gemeinsames Engagement der Fachschaften kommt nur selten vor. Dass sich alle Studierendenvertretungen der einzelnen Fachbereiche für dieses Statement zusammengeschlossen haben zeigt, wie einig sich alle Studierenden in Bezug auf die Freiversuchsregelung sind. Wir freuen uns, dass die Hochschule dies gehört und angenommen hat”, ergänzt Ben Kadereit von der Fachschaft Maschinenbau, der die Erstellung des offenen Briefes koordinierte. Den Fachschaften war dabei besonders wichtig aus den Erfahrungen des Sommersemesters zu betonen, dass die überwältigende Mehrheit der Studierenden verantwortungsvoll mit der Chance umgehen würden.

Auch in Zukunft werden der AStA und die Fachschaften gemeinsam mit der RWTH daran arbeiten, die Situation für Studierende stetig zu verbessern. Der Blick auf die kommende Klausurphase zeigt, dass jetzt das Thema Klausuren unter Hygienebedingungen und die Lernraumsituation an der RWTH in den Vordergrund rücken. Auch sollten Klausuren nicht durch eine Freiversuchsregelung pauschal schwieriger werden. In der vergangenen Klausurphase im Sommersemester konnten nützliche Erfahrungen gesammelt werden, welche jetzt aufgearbeitet und angewendet werden.

Aachen, den 7. Dezember 2020

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Bildmaterial

Studierende halten den offenen Brief für die Freiversuchsregelung hoch
© 2020 Karl Hammer / AStA der RWTH Aachen
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