Im Zeitraum 20.01. bis 31.03.2024 können alle Studierenden der RWTH ohne Zusatzkosten ganztägig ohne zeitliche Einschränkungen
- eine erwachsende Person oder
- ein Fahrrad (zeitliche Einschränkung ggf. gemäß Beförderungsbedingungen bzw. Hausordnung) und
- bis zu drei Kinder (bis 14 Jahre einschließlich)
mitnehmen. Die Aktion ist bis zur Einführung des Deutschlandsemestertickets befristet und läuft damit zum 31.03.2024 wieder aus.
Achtung: Die Mitnahmeregelung gilt ausschließlich im AVV-Gebiet sowie auf den Zugstrecken bis einschließlich Köln Hbf (RE1/RE9, S19) sowie Düsseldorf Hbf (RE4, RB33 bis Mönchengladbach). Im RB34 kann man ebenfalls von der Mitnahmeregelung profitieren. Zum AVV-Gebiet gehören übrigens auch die grenzüberschreitenden Buslinien nach Vaals (Linien 25 und 33), Kelmis Bruch (Linie 24) und Kerkrade (Linie 34) sowie die Arriva-Linien 350 (nur bis Vaals!), 44 (nur bis Horbach!) und RE18 (nur bis Herzogenrath!). Im Rest von NRW oder auf den anderen Linien / Streckenabschnitten in den Niederlanden gilt die kostenlose Personen- oder Fahrradmitnahme nicht!
Die Fahrradmitnahme ist abhängig von den Beförderungsbedingungen bzw. der Hausordnung der Verkehrsunternehmen. Informiert euch hier entsprechend vor eurer Fahrt!
In der Bahn ist eine Fahrradmitnahme meist möglich solange das Fahrrad noch reinpasst. In den Bussen der ASEAG ist die Fahrradmitnahme z.B. grundsätzlich gemäß Hausordnung (S. 9) nur Mo – Fr ab 19 Uhr, Samstags ab 15 Uhr und Sonntags ganztägig gestattet – allerdings auch nur dann, wenn der Busfahrer sein „OK“ gibt.