Heute vor 49 Jahren fällte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eine Grundsatzentscheidung zum Abtreibungsrecht in den USA. Die Richter entschieden, dass Schwangere das Recht haben, über Fortführung oder Abbruch ihrer Schwangerschaft zu bestimmen.
Im Bundesstaat Texas galt zum Zeitpunkt der Klage ein Gesetz, welches Abtreibungen nur erlaubte, wenn Gesundheit oder Leben der werdenden Mutter gefährdet war. Als eine 22-jährige Frau, die bereits alleinerziehende Mutter zweier Kinder war, erneut schwanger wurde und eine Abtreibung vornehmen lassen wollte, wurde ihr dies nicht gestattet. Die Anwältinnen der Frau, Linda Coffee und Sarah Weddington, sahen darin eine Verletzung der Verfassung und klagten. Der Name „Roe v. Wade“ entstand aus dem anonymisierten Namen der Klägerin „Jane Roe“ und dem damaligen texanischen Bezirksstaatsanwalts Henry Wade, der aus formalen Gründen der Angeklagte war.
Die erste Klage vor dem Bezirksgericht war nicht erfolgreich, zwar erkannte das Gericht, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstoße, weigerte sich allerdings, es aufzuheben. Die Klägerinnen gingen deshalb in Berufung und der Fall wurde 1971 vom Obersten Gerichtshof angenommen und dann am 22. Januar 1973 entschieden.
Die dort gefällte Grundsatzentscheidung erkannte Schwangerschaftsabbrüche als fundamentales Recht an. Allerdings müssen bei der Entscheidung verschiedene Gründe abgewogen werden, wie die Gesundheit der Gebärenden und der Schutz des werdenden Lebens. Für das erste Trimester der Schwangerschaft können die Bundestaaten kein Abtreibungsverbot erlassen, bis heute gibt es Bundesstaaten, die Abtreibungen sogar bis kurz vor der Geburt erlauben.
Auch heute ist das Urteil noch umstritten, so unterezeichnete der Gouverneur von Texas am 17. Mai 2021 ein Gesetz, das Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche fast vollständig verbietet. Unter das Verbot sollen auch Schwangerschaften aus Vergewaltigung oder Inzest fallen. Die US-Regierung hat am 9. September Klage gegen das Gesetz eingereicht und fordert, das Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit umgehend für ungültig zu erklären.
Aachen den 22.1.2022 (fg)