Heute vor 229 Jahren nahm der französische Nationalkonvent die Verfassung der Ersten Französischen Republik an. Frankreich war lange Zeit absolutistisch regiert und in drei Stände unterteilt. Als 1789 die Lebensmittelpreise aufgrund einer Missernte anstiegen, revoltierte der dritte Stand bestehenden aus den normalen Bürgern gegen jene Herrschaftsform und verlangte angemessene politische Repräsentation, ein gerechtes Steuersystem wie auch die Ausarbeitung einer Verfassung. Als Ludwig XVI. diese Forderungen verweigerte kam es am 20. Juni 1789 unter den Delegierten des dritten Stands zum Ballhausschwur. Nachdem der König auf den Protest mit Repressalien reagierte, solidarisierten sich die Bürger mit ihren Delegierten in der Ständeversammlung und stürmten die Bastille in Paris. Die Französische Revolution war im vollen Gange.
In der Konsequenz wandelte die neu gegründete französische Nationalversammlung, die bereits an der Ausarbeitung der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ beteiligt war, Frankreich im September 1791 in eine konstitutionelle Monarchie um, an dessen Spitze weiterhin Ludwig XVI. stand. Nachdem sich Preußen und Österreich in der „Pillnitzer Deklaration“ mit dem französischen König solidarisierten und die Wiedereinführung des Absolutismus forderten, erklärte die Nationalversammlung beiden Ländern im April 1792 den Krieg. In der Folge wurde Ludwig XVI., welcher seitdem unter Verdacht stand, mit den Gegnern der Revolution zu kollaborieren, beim Sturm auf die Tuilerien abgesetzt, verhaftet und bald darauf hingerichtet.
Kurz nach der Absetzung des Königs als Staatsoberhaupt wurde ein Nationalkonvent einberufen, der den Auftrag hatte, eine neue republikanische Verfassung zu erarbeiten. Bereits in der ersten Sitzung am 22. September 1792 verkündete dieser die Ausrufung der Republik. Am 24. Juni 1793 folgte die Proklamation der ersten demokratischen Verfassung Frankreichs und damit die formale Einführung der Ersten Französischen Republik. Im Gegensatz zum Zensuswahlrecht der konstitutionellen Monarchie gestattete die Verfassung von 1793 erstmalig ein allgemeines Wahlrecht für alle männlichen Franzosen ab einem Alter von 21 Jahren.
Allerdings trat jene Verfassung nie in Kraft, da der Nationalkonvent die Umsetzung bereits im August aussetzte, solange sich Frankreich noch mit Preußen und Österreich im Krieg befinde. Es kam in der Folge zur Auflösung des Nationalkonvents und zur Einführung des Wohlfahrtsausschusses als Exekutivorgan, mit dessen Hilfe der radikale Jakobiner Maximilien de Robespierre seine Schreckensherrschaft gegen die inneren Kritiker der Revolution durchsetzte.
(kk)