Am 6. Februar 1875 wurde das „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung“ erlassen. Durch das am 1. Januar 1876 inkrafttretende Gesetz wurde erstmals zur Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen verpflichtet. Das Gesetz wurde vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck im Rahmen des Kulturkampfes erlassen bei dem er sich unter anderem für die Trennung von Kirche und Staat eingesetzt hat.
Aachen den 6.2.2022 (ag)