Am 6. Februar 1875 wurde das „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung“ erlassen. Durch das am 1. Januar 1876 inkrafttretende Gesetz wurde erstmals zur Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen verpflichtet. Das Gesetz wurde...
Bis zur Abschaffung der Regelanfrage wurden insgesamt 1,4 Millionen Personen durch den Verfassungsschutz geprüft, 1.100 Bewerber*innen nicht eingestellt und mehr als 11.000 Disziplinarverfahren gegen Beamt*innen eingeleitet.