11.02.2022 | 90 Sekunden
Sollte die Einrichtungsbezogene Impfpflicht nach aktueller Vorlage umgesetzt werden, müssen alle Studierenden, die in Gebäuden des UKA an Veranstaltungen teilnehmen, bis zum 15.03. 2G erfüllen. Das heißt Sie benötigen einen Impfnachweis, einen gültigen...