Vor kurzem wurde in der AZ veröffentlicht, dass Studierende, die auf ihr BAföG seit geraumer Zeit warten, mit einem Antrag beim Jobcenter die Zeit überbrücken können. Nach unserem Kenntnisstand ist dies nicht möglich! Das Sozialreferat hat beim Jobcenter angefragt und es wurde darauf hingewiesen, dass eingeschriebene Studierende nur in Ausnahmefällen ein Anrecht auf ALG II haben. Die Studierenden können einen Antrag auf Vorauszahlung beim BAföG-Amt stellen, aber auch hier muss man mit Wartezeit rechnen. Weitere Infos dazu findet ihr unter diesem Link:
Bei akuten finanziellen Nöten können sich Studierende an das Referat für Soziales unter der Mail soziales@asta.rwth-aachen.de oder persönlich während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 10 und 14 Uhr wenden.
(mda)