Erstattung des Semesterbeitrages bei sozialer Härte

 

Falls du in einer finanziellen Notlage bist und den Semesterbeitrag nicht zahlen kannst, hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Erstattung aufgrund von sozialer Härte zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Sozialausschuss des Studierendenparlamentes. In dem Antrag musst du einen Nachweis deiner finanziellen Situation, insbesondere des Einkommens, beifügen. Ein Anspruch auf Genehmigung des Antrags besteht nicht. Bei Genehmigung wird der gesamte Semesterbeitrag aus dem Härtefonds der Studierendenschaft bezahlt. Dein Semesterticket bleibt also gültig und kann in vollem Umfang genutzt werden! Weitere Infos zum Semesterticket findest du hier.

Wenn du den Antrag bis zwei Wochen vor Ende der Rückmeldefrist stellst und dich noch nicht bereits für das nächste Semester zurückgemeldet hast, kann die Rückmeldung im Falle einer Genehmigung übernommen werden ohne dass du den Semesterbeitrag zuerst zahlen musst. Solltest du dich bereits zurückgemeldet haben oder neu eingeschrieben sein, wird der bereits gezahlte Beitrag im Falle einer Genehmigung zurückerstattet.

Für weitere Infos zur Antragstellung klicke auf einen der beiden folgenden Reiter:

Übernahme der Rückmeldung

Im Falle einer Genehmigung deines Antrags übernimmt die Studierendenschaft die Rückmeldung an der RWTH. Du musst den Semesterbeitrag dann nicht selbst bezahlen.

Der Antrag muss bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Rückmeldezeitraumes bei uns eingegangen sein (WiSe: 15.02. und SoSe: 15.08., jeweils 23:59 Uhr), damit die Rückmeldung noch innerhalb der Rückmeldefrist durchgeführt werden kann! Sollte die Frist bereits verstrichen sein, musst du den Beitrag selbst zahlen und kannst in dem Falle bei sozialer Härte lediglich die Erstattung beantragen. Wenn du fünf Werktage vor Ende der Rückmeldefrist nicht über die erfolgreiche Rückmeldung von Seiten des AStA informiert wurdest, melde dich bitte selbst zurück. Du erhältst dann eine Erstattung.

Beispiel: Übernahme des Semesterbeitrags im Sommersemester: Antrag bis spätestens 15.02. um 23:59 Uhr einreichen

📄Nachweisdokumente:

  • Studienbescheinigung der RWTH des aktuellen Semesters 

sowie folgende Dokumente:

  • schriftliche, formlose Begründung der finanziellen Notlage,
  • Kontoauszüge der letzten vollen drei Monate,
  • Versicherungsnachweis deiner Krankenversicherung,
  • gültiger Mietvertrag

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

Erstattung nach erfolgter Rückmeldung

Solltest du den Antrag nicht bis zwei Wochen vor Ende des Rückmeldezeitraums (WiSe: bis 15.02. und SoSe: bis 15.08.) eingereicht haben, musst du dich zunächst selbst zurückmelden. Dabei musst du ggf. eine Verspätungsgebühr zahlen, falls auch die Rückmeldefrist bereits abgelaufen ist (weitere Infos). Anschließend kannst du eine Erstattung des kompletten Semesterbeitrags beantragen.

Solltest du den Beitrag bereits gezahlt haben, wird dir im Falle der Genehmigung deines Antrags aufgrund sozialer Härte der bereits gezahlte Beitrag erstattet. Du musst den Semesterbeitrag also erst selbst bezahlen und erhältst später eine Erstattung.

Der Antrag kann bis spätestens zum Ende des Semesters (WiSe: 31.03. und SoSe: 30.09., jeweils 23:59 Uhr) gestellt werden für welches die Erstattung des Beitrags beantragt wird.

Beispiel: nach dem 15.02. Erstattung für Sommersemester beantragen: Antrag bis spätestens 30.09. um 23:59 Uhr einreichen

📄Nachweisdokumente:

  • Studienbescheinigung der RWTH des betreffenden Semesters für welches die Erstattung beantragt wird

sowie folgende Dokumente:

  • schriftliche, formlose Begründung der finanziellen Notlage,
  • Kontoauszüge der letzten vollen drei Monate,
  • Versicherungsnachweis deiner Krankenversicherung,
  • gültiger Mietvertrag

Die Anträge müssen hier eingereicht werden:

 

→ Online-Formular

Kontakt

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Sozialordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen. Bei Fragen kannst du dich an haertefall@asta.rwth-aachen.de wenden.