Die individuelle Regelstudienzeit wird für alle im Sommersemester 2021 eingeschriebenen Studierenden noch einmal erhöht – das geht aus einer neuen Verordnung des Landes NRW hervor. Wenn du in den letzten beiden Semestern bereits eingeschrieben warst, gilt für dich also eine Erhöhung der Regelstudienzeit um drei Semester. Die Erhöhung der Regelstudienzeit gilt auch für alle, die derzeit beurlaubt sind. Die Auswirkungen für BAföG-Empfangende sind trotz der Erhöhung der Regelstudienzeit noch nicht geklärt. Sobald wir mehr dazu wissen, veröffentlichen wir das auf allen unseren Kanälen.
Alle weiteren Informationen zu aktuellen Regelungen findest du unter:
https://www.asta.rwth-aachen.de/corona/
(kh)