Antragstellung – Sozialdarlehen
Für die Beantragung von kurzfristigen oder langfristigen Darlehen sind bestimme Nachweise und Dokumente einzureichen. Beide Darlehensarten sind zinsfrei, so musst du nur die Summe zurückzahlen, welche ihr euch geliehen habt.
Das kurzfristige Sozialdarlehen
Für ein kurzfristiges Sozialdarlehen muss dieses Antragsformular ausgefüllt beim Sozialreferenten eingereicht werden. Bitte achte darauf, dass du alle benötigten Unterlagen vollständig mit anfügst.
Für ein kurzfristiges Sozialdarlehen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass und wenn vorhanden Aufenthaltstitel
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Kopie des Mietvertrages
- Kopie der Meldebescheinigung (oder Ummeldebescheinigung) der Stadt
- Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten
- Bescheinigung über künftige Einkünfte und evtl. Schulden
Der Höchstbetrag für das kurzfristige Darlehen beläuft sich auf 1000€. Die tatsächlich ausgezahlte Summe muss spätestens innerhalb von 6 Monaten an den AStA zurückgezahlt werden. Es kann nur ein kurzfristiges Sozialdarlehen pro Student*in beantragt werden. Wenn dieses ohne Verzug zurückgezahlt wird, kann wieder ein neues kurzfristiges Darlehen beantragt werden. Das kurzfristige Darlehen kann mit dem langfristigen Darlehen verrechnet werden.
Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche
Das langfristige Sozialdarlehen
Um ein langfristiges Sozialdarlehen zu beantragen, musst du dieses Antragsformular ausfüllen und mit den nötigen Unterlagen per Mail an die Sozialreferentin zusenden. Bitte achte darauf, dass du alle benötigten Unterlagen vollständig mit anfügst.
Für ein langfristiges Sozialdarlehen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Ausführliche Begründung der finanziellen Notsituation mit der Angabe der benötigten Summe
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass und wenn vorhanden Aufenthaltstitel
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Kopie des Mietvertrages
- Kopie der Meldebescheinigung (oder Ummeldebescheinigung) der Stadt
- Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten, beginnend ab dem Tag der Antragsstellung
- Bescheinigung über künftige Einkünfte und evtl. Schulden (BAföG/Studi Kredite…)
- Bescheinigung der Krankenversicherung
- Notenspiegel
Der Höchstbetrag beläuft sich in der Regel auf 1950€ innerhalb von zwei Semester. Dieser kann aufgrund privater Verhältnisse variieren:
- Pro leiblichem Kind im Haushalt steigt das Darlehen um 350€
- Wenn man selbstständig versichert ist, steigt das Darlehen um 500€
Der maximale Förderungsbetrag aller langfristigen Darlehen belaufen sich auf 3900€. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, kann man keine weiteren Gelder beantragen. Einmal im Jahr darf ein Antrag gestellt werden, wenn der Höchstbetrag beantragt wird. Sollte nicht der Höchstbetrag beantragt werden, kann innerhalb eines Jahres ein erneuter Antrag über den Restbetrag gestellt werden.
Bearbeitungszeit: 2-3 Wochen
E-Mail Adresse: soziales@asta.rwth-aachen.de