Prüfungsanfechtung
Kausalität
Im Allgemeinen kann eine Prüfungsentscheidung aufgehoben werden, wenn gegen Verfahrensvorschriften verstoßen wurde. Wurde also ein Fehler bei Deinem Prüfungsverfahren gemacht, kann dies ein Anrecht darauf begründen, die Prüfung zu wiederholen. Das gilt aber nur, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Ergebnis nicht ausgeschlossen werden kann. Hättest Du zum Beispiel eine Prüfung auch dann nicht bestanden, wenn Du bei einer fehlerhaft gestellten Aufgabe alle Punkte erreicht hättest, so kann der Fehler keine Auswirkung auf Dein Bestehen gehabt haben. Die Beweislast dafür, dass ein Verfahrensfehler keine Auswirkungen hatte, liegt in der Regel bei der Prüfungsbehörde.
Verwaltungsinternes Überdenken
Der Prüferin bzw. dem Prüfer steht ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, innerhalb dessen eine gerichtliche Überprüfung nicht möglich ist. Aus diesem Grund gibt es das verwaltungsinterne Überdenkungsverfahren, bei dem du der Prüferin bzw. dem Prüfer anhand von konkreten Einwänden die Möglichkeit geben musst, die Prüfungsentscheidung zu überdenken – in der Regel im Rahmen der Einsicht in die Prüfungsakten. Sofern es nicht offensichtliche Formfehler gegeben hat, wie zum Beispiel falsch zusammengezählte Punkte, ist ein Verschlechterung ausgeschlossen. Es werden nur die beanstandeten Einzelwertungen überprüft.
Widerspruchsverfahren
Klageverfahren
Kosten
Beim Widerspruchsverfahren entstehen normalerweise nur Kosten, wenn anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Die Kosten für eine Anfechtungsklage und das Eilverfahren werden im Wesentlichen durch die Anwaltskosten bestimmt, die vom gewählten Rechtsanwalt, Streitwert, Aufwand etc. abhängen. Normalerweise ist auch die Beratung kostenpflichtig, eine kostenlose Beratung für alle Studierenden der RWTH gibt es regelmäßig im AStA. Beachte, dass eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung unter Umständen Verwaltungsrecht und insbesondere Prüfungsrecht nicht abdeckt.
Folgen
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