Lehre & Prüfungsrecht

 

Die Ergebnisse von Prüfungen bestimmen den Erfolg des Studiums, daher gehören Prüfungen zum Alltag an Universitäten. Dabei tauchen immer wieder auch Fragen auf:

  • Was muss bei einem Prüfungsrücktritt beachtet werden?
  • Welche Regeln gelten bei Wiederholungsprüfungen?
  • Welche besonderen Anforderungen gibt es an Multiple-Choice Aufgaben?
  • Welche Rechte hat man bei der Einsicht?
  • Wie kann man Prüfungsentscheidungen anfechten?
  • Was ist bei Anwesenheitspflichten zu beachten?

Bei fakultäts- und fachspezifischen Fragen und Problemen ist deine Fachschaft die erste Anlaufstelle.

Beratungszeiten:

Präsenzsprechstunden:

Di 10:00 – 14:00
Fr 10:00 – 14:00

Zu den oben genannten Zeiten könnt ihr einfach im AStA vorbei kommen und die Beratung in Anspruch nehmen.

Beratung per Mail unter:
pruefungsrecht@asta.rwth-aachen.de

Telefonisch (während der Sprechstundenzeiten):
+ 49 241 8093760

Fachschaften: Übersicht

Prüfungsrecht

Einige grundlegende Informationen zum Prüfungsrecht und Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du in unserer Kurzinfo. Wenn deine Frage im Kurzinfo nicht beantwortet wird, dann kannst du dich jederzeit an unser per Mail wenden.

Vollmacht Klausureinsicht

Damit eine andere Person für euch eure Klausur einsehen darf, braucht es eine Vollmacht. Eine Vorlage dafür findet ihr hier zum Download.

 

Prüfungsordnung

Hochschulprüfungen werden aufgrund von Prüfungsordnungen abgelegt. Das sind Satzungen, die Vorgaben durch Gesetze, Grundrechte und Rechtsprechung unterliegen. Prüfungsordnungen legen unter anderem die abzulegenden Prüfungsleistungen, ihre Art und Dauer fest sowie die Möglichkeiten der An- und Abmeldung und Wiederholungsmöglichkeiten.

Übergreifende Prüfungsordnung

Bei der übergreifenden Prüfungsordnung (ÜPO) handelt es sich um eine Prüfungsordnung die sich die RWTH Aachen gegeben hat, um an der Hochschule die Bedingungen für die Studierenden in den verschiedenen Fachbereichen in einem gewissen Rahmen vergleichbar zu machen.

Beurlaubung

Um Dich von Deinem Studium beurlauben lassen, kannst Du mehrere Gründe geltend machen. Die wichtigsten Infos dazu haben wir in unserem Kurzinfo zusammengetragen.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Viele Studierende sind schon einmal durch eine Prüfung gefallen und wissen deswegen, dass die Welt auch davon nicht untergeht. Doch was passiert eigentlich, wenn man seinen dritten und somit letzten Prüfungsversuch nicht besteht?

Prüfungsausschüsse

Für Prüfungsbelange wie Anerkennungen, Widersprüche und Härtefallanträge sind Prüfungsausschüsse zuständig.

Prüfungsanfechtung

Eine Prüfung kann angefochten werden, wenn gegen Verfahrensvorschriften verstoßen wurde.

Zugriff Maßnahmenkataloge

An der RWTH durchlaufen die Studiengänge regelmäßig die sogenannte Studiengangsevaluation, bei dem die Studiengänge sowohl von interner Seite als auch von externen Expert*innen kritisch reflektiert werden. Das Resultat dieses Prozesses ist ein Maßnahmenkatalog.