Beauftragte für studentische Hilfskräfte (BSHK)
Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:
- die Überwachung sowie die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften,
- auf angemessene Arbeitsbedingungen hinzuwirken,
- die Behandlung von Beschwerden von Betroffenen, sowie
- die Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Neben einer allgemeinen Beratung erhaltet ihr auch Hilfe bei allen Problemen oder Fragen die mit eurer Tätigkeit als studentische Hilfskraft einhergehen. Zu den langfristigen Zielen gehört es unter anderem auf einen eigenen Personalrat für die studentischen Mitarbeiter*innen hinzuwirken.
Beratungsangebot
Das Beratungsangebot richtet sich an Studierende, die als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte an der RWTH Aachen beschäftigt sind. Es kann via Mail, Telefonie oder Internetkonferenz Hilfe geleistet werden.
Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft stellt für viele Studierende die beste Möglichkeit dar, Studium und Arbeit zu verbinden. Sie bietet die Möglichkeit bereits im Studium erste Berufserfahrung zu sammeln und nebenbei Geld zu verdienen. Diese Arbeit ist ein Beschäftigungsverhältnis wie jedes andere auch und es gilt: Es braucht eine Vertretung, die die Interessen der studentischen Mitarbeiter*innen aufgreift und vertritt.
Die meisten deutschen Hochschulen haben bisher keinen eigenen Personalrat für die studentischen Mitarbeiter*innen. Es gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das Hochschulzugangsgesetzes sowie der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal, zu deren Erfüllung die RWTH verpflichtet ist.
FAQ
Wer kann als studentische Hilfskraft (SHK) eingestellt werden?
Studierende, die an einer Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind und noch keinen einschlägigen Hochschulabschluss haben, der für die Hilfskrafttätigkeit erforderlich ist.
Wer kann als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK oder WHB) eingestellt werden?
WHB: Studierende mit einem Bachelorabschluss, die in einem konsekutiven Studiengang eingeschrieben sind.
WHK: Personen mit einem einschlägigen Masterabschluss, die überwiegend wissenschaftliche Dienstleistungen erbringen.
Arbeitszeiten und Aufgaben
Wie viele Stunden darf ich pro Woche als Hilfskraft arbeiten?
Maximal 19 Stunden pro Woche. Ein Mindestumfang von 3 Stunden pro Woche ist vorgeschrieben.
Was sind typische Aufgaben einer studentischen Hilfskraft (SHK)?
Unterstützung bei Lehre und Forschung, z. B. Betreuung von Lehrveranstaltungen, Zusammenstellung von Lehrmaterialien oder Verwaltungstätigkeiten.
Darf ich im Home-Office arbeiten?
Grundsätzlich dürfen bis zu 60 % der Arbeitszeit im Rahmen von „Mobilem Arbeiten“ erbracht werden, wenn dies von der Führungskraft genehmigt wird. Arbeiten aus dem Ausland ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Vergütung
Wie viel verdiene ich als Hilfskraft?
- SHK: Ab 01.01.2024: 13,00 €/Stunde
- WHB: Ab 01.04.2024: 15,20 €/Stunde
- WHK: Ab 01.04.2024: 19,70 €/Stunde
Die RWTH hat einen Gehaltsrechner für HiWis.
Werden Zuschläge oder Sonderzahlungen gewährt?
Nein, zusätzliche Zahlungen wie Zuschläge oder Sonderzahlungen sind ausgeschlossen.
Urlaub und Krankheit
Habe ich Anspruch auf Urlaub?
Ja, der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Details findest du im Urlaubshandbuch der RWTH Aachen.
Was passiert, wenn ich krank werde?
Im Krankheitsfall gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Du musst die Arbeitsunfähigkeit zeitnah melden und einen ärztlichen Nachweis erbringen.
Vertragsregelungen
Wann endet mein Vertrag automatisch?
Der Vertrag endet, wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Laufzeit abläuft oder du deinen Studentenstatus verlierst (z. B. durch Abschluss des Studiums).
Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?
Ja, du kannst den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (in der Regel 4 Wochen) kündigen.
Steuern und Sozialversicherung
Bin ich steuerpflichtig?
Einkommen aus deinem HiWi-Job ist steuerpflichtig, wenn es über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt (2023: ca. 10.908 €). Deine Steuerklasse wird bei Vertragsbeginn festgelegt.
Muss ich Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Ja, in der Regel bist du rentenversicherungspflichtig. Bei einem Minijob (bis 520 € monatlich) kannst du dich davon befreien lassen.
Sonderfälle
Kann ich während eines Urlaubssemesters weiterarbeiten?
In der Regel ist dies erlaubt, solange du weiterhin als Student eingeschrieben bist. Sprich dies jedoch mit deinem Arbeitgeber ab.
Was passiert, wenn ich ein Auslandssemester mache?
Mobiles Arbeiten aus dem Ausland ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kläre vorab mit deinem Arbeitgeber, ob eine Sonderregelung möglich ist.