Zu jeder Klausur gehört auch eine Einsicht. Was deine Rechte und Pflichten während der Einsicht sind und was berücksichtigt werden muss erklären wir dir hier.
Wichtig zu wissen ist, dass alle Studierenden ein Recht auf eine Einsicht haben. Deine Prüfenden müssen dir die Möglichkeit geben, deine Klausur noch einmal einzusehen, um ggf. Widerspruch gegen die Bewertung einlegen zu können. Ferner kannst du nur dein Recht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung wahrnehmen, wenn du an der Klausureinsicht teilgenommen hast (und deine Ergänzungsprüfung im besten Fall direkt dort angemeldet hast).
Ebenfalls hast du das Recht darauf, während deiner Einsicht Kopien deiner Prüfungsunterlagen zu erstellen. (Einen Anspruch auf eine bestimmte Methode dafür hast du dabei aber nicht.)
Du musst einen Lichtbildausweis mitnehmen (beispielsweise deine BlueCard.)
Die Mindestdauer für die Einsicht ist abhängig von der vorherigen Dauer der Klausur. In der Übergreifenden Prüfungsordnung (ÜPO) sind diese Zeiten aufgelistet. Diese wurde im April 2020 aktualisiert und es wurde klargestellt, dass während der Einsicht Notizen angefertigt und mitgenommen werden dürfen.
Ein Anrecht auf eine digitale Einsicht gibt es nicht. Du kannst allerdings auf die Kulanz deines Lehrstuhls hoffen und dort um eine digitale Einsicht für dich bitten. Falls du keine Möglichkeit hast an der Einsicht teilzunehmen, kannst du zudem eine bevollmächtigte Person zur Einsicht schicken. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Person die dich vertritt, nur ihren eigenen Lichtbildausweis vorzeigen muss, nicht deinen.
Einen Vordruck für ein Beispiel einer Vollmacht und alle weiteren Informationen zu den Einsichten findest du in der ‚Handreichung zum Thema Klausureinsicht‘.