Wenn du vergisst den Semesterbeitrag vor dem 1.9. zum Wintersemester oder 1.3. zum Sommersemster zu überweisen, dann wirst du nicht automatisch exmatrikuliert. Es fällt nur eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr an. Du muss den Beitrag aber spätestens vor Beginn des Semesters überwiesen haben, wenn du nicht exmatrikuliert werden willst. Melde dich in dem Fall beim Studierendensekreatariat.
(mda)