Infos Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
In der Regel sind die ausgeschriebenen Stellenanzeigen der RWTH Aachen im Bereich der studentischen Minijobs. Als studentische Hilfskraft bezahlt Ihr keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allein der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % vom Bruttolohn.
Achtung: Der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung wird vom Arbeitnehmer nur dann eingezahlt, wenn du als studentische Hilfskraft in der deutschen Krankenversicherung familien-, freiwillig- oder pflichtversichert bist. Seid Ihr als studentische Hilfskraft privat bei einer Krankenkasse versichert, bezahlt der Arbeitgeber ebenfalls einen Beitrag zur Krankenversicherung.