Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages
Der jedes Semester zu zahlende Semesterbeitrag umfasst auch den Mobilitätsbeitrag, der für die Finanzierung des Semestertickets verwendet wird. Es gibt verschiedene Gründe, die dich dazu berechtigen, den Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages zu stellen. Im Folgenden sind die möglichen Rückerstattungsgründe aufgelistet. Klicke auf die zugehörigen Reiter, um mehr über die jeweiligen Gründe zu erfahren und zur Antragswebsite zu gelangen.
WICHTIG:
Bitte beachte die entsprechenden Fristen zur Einreichung eines Antrages!
Mögliche Rückerstattungsgründe
Beurlaubung
Auch alle beurlaubten Studierenden müssen sich zunächst zurückmelden und den gesamten Semesterbeitrag bezahlen. Diejenigen, die das Ticket im Urlaubssemester nicht nutzen möchten, können ohne zusätzliche Begründung einen Erstattungsantrag stellen. Die Beurlaubung durch die RWTH muss dabei nachgewiesen werden. Ein Anspruch auf Genehmigung des Antrags besteht nicht. Zu spät eingereichte Anträge müssen abgelehnt werden.
🕐Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe) bzw. der 1. Mai (SoSe), jeweils 23:59 Uhr.
Bei einer Rückerstattung im Falle einer Beurlaubung kann das Semesterticket nur für ein komplettes Semester erstattet werden. Dabei wird das Ticket bis zum Ende des Semesters elektronisch deaktiviert! In Süd-Limburg (Niederlande) ist das Ticket dann ebenfalls nicht gültig! Solltest du dich studienbedingt außerhalb des Geltungsbereiches aufhalten, ist auch eine monatliche Erstattung möglich (weitere Infos findest du unter dem entsprechenden Reiter). Bei einer Rückerstattung musst du das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die Nutzung in den Folgesemestern aufbewahren.
📄Nachweisdokument: Studienbescheinigung mit Beurlaubungsvermerk
Die Anträge müssen hier eingereicht werden:
→ Online-Formular
Hinweis: Sozialbeitrag
Zudem kann in Ausnahmefällen neben dem Mobilitätsbeitrag auch der Sozialbeitrag erlassen werden. Eine Befreiung erfolgt bei einer Beurlaubung aus den folgenden Gründen:
- Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes
- Auslandsstudium
- Krankheit, Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes
- Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern/Innen oder eines in gerader Linie Verwandten (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel)
Findet die Beurlaubung vor der Rückmeldung statt wird der zu zahlende Beitrag in RWTH Online unter „Studienbeitragsstatus“ automatisch reduziert.
Wurde der Mobilitätsbeitrag bereits vor Befreiung gezahlt, kann beim Studierendensekretariat der RWTH ein Antrag zur Rückerstattung gestellt werden: studsek@zhv.rwth-aachen.de
Das Formular, welches ihr dort einreichen müsst könnt ihr hier downloaden.
Studienbedingter Auslandsaufenthalt (z.B. Austauschprogramm, Auslandssemester, Pflichtpraktikum, ext. Abschlussarbeiten, ext. Promotion)
🕐Die Antragsfrist ist der 15. des Vormonats um 23:59 Uhr. Wenn Du zum Beispiel das Ticket von Juni bis September nicht nutzen möchtest, dann musst Du spätestens am 15. Mai den Antrag auf Erstattung stellen.
Bei der Erstattung wird das Ticket in den betreffenden Monaten deaktiviert! In Süd-Limburg (Niederlande) ist das Ticket dann ebenfalls nicht gültig! Du musst das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die zukünftige Nutzung nach der Sperrung aufbewahren.
Falls der Aufenthalt mehrere Semester betrifft, muss pro Semester ein Antrag gestellt werden. Bei einem Aufenthalt von Anfang September bis Ende Januar, kann beispielsweise ein Antrag im Sommersemester für den September und ein weiterer im Wintersemester für Oktober bis Januar gestellt werden. |
📄Nachweisdokumente:
- Studienbescheinigung der RWTH des betreffenden Semesters
sowie mindestens eines der folgenden Dokumente:
- Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule,
- Bescheinigung des International Office oder des betreuenden Instituts,
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Austauschprogramm,
- Bescheinigung über Auslands-BAföG, aus dem der Aufenthalt hervorgeht,
- Bescheinigung, dass der Studienplatz reserviert ist (Letter of Approval),
- Visum für einen Studienaufenthalt (z.B. USA: J1),
- Praktikums- bzw. Doktorandenvertrag
- ggf. Bescheinigung des betreuenden Instituts, dass die Arbeitstätigkeit im Rahmen des Studiums ausgeführt wird.
Aus den Dokumenten muss die exakte Aufenthaltsdauer hervorgehen.
Mietverträge und Meldebescheinigungen sind kein Nachweis über einen studienbedingten Aufenthalt.
Die Anträge müssen hier eingereicht werden:
→ Online-Formular
Soziale Härte
In diesem Fall wird der Semesterbeitrag aus dem Härtefonds der Studierendenschaft bezahlt. Dein Semesterticket bleibt also gültig und kann in vollem Umfang genutzt werden!
Alle Informationen zur Unterstützung bei sozialer Härte findest du hier.
Exmatrikulation
Wer sein Studium beendet, kann auf Antrag eine anteilige Erstattung des Semesterticketbeitrages für die bis Semesterende verbleibenden, vollen Monate erhalten.
Bei einer Exmatrikulation vor dem Beginn der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters kann eine Erstattung des gesamten Semesterbeitrags beim Studierendensekretariat beantragt werden.
Infos zur Exmatrikulation finden sich auch auf der entsprechenden Website der RWTH.
Hier geht es zu einer Übersicht zur Höhe der Rückerstattung.
📄Nachweisdokument: Exmatrikulationsbescheinigung
🕐 Der Antrag kann jederzeit während des Semesters gestellt werden, spätestens aber zum Ende des Semesters, für das die anteilige Rückerstattung erfolgt (WiSe: 31.03. und SoSe: 30.09, jeweils 23:59 Uhr).
⚠️Dein Semesterticket verliert mit deiner Exmatrikulation (Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung) die Gültigkeit. In Süd-Limburg (Niederlande) ist das Ticket dann ebenfalls nicht gültig!
Die Anträge müssen hier eingereicht werden:
→ Online-Formular
Verspätete Immatrikulation
Bei einer verspäteten Immatrikulation im laufenden Semester kann eine anteilige Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages für die vollen, nicht eingeschriebenen Monate in dem Semester beantragt werden.
Hier geht es zu einer Übersicht zur Höhe der Rückerstattung.
📄Nachweisdokument: Immatrikulationsbescheinigung mit exaktem Datum der Einschreibung
🕐 Der Antrag kann jederzeit während des Semesters gestellt werden, spätestens aber zum Ende des Semesters, für das die anteilige Rückerstattung erfolgt (WiSe: 31.03. und SoSe: 30.09, jeweils 23:59 Uhr).
Die Anträge müssen hier eingereicht werden:
→ Online-Formular
Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis, Beiblatt und Wertmarke
Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag ist beim Studierendensekretariat zu beantragen. Der Betrag muss dann nicht bezahlt werden. Für das folgende Semester wird die Befreiung dann automatisch berücksichtigt. Im Anschluss müsst ihr jedes Jahr den neuen Nachweis entsprechend an das Studierendensekretariat übermitteln.
Wurde der Mobilitätsbeitrag bereits vor Befreiung gezahlt, kann beim Studierendensekretariat der RWTH ein Antrag zur Rückerstattung gestellt werden: studsek@zhv.rwth-aachen.de
Das Formular, welches ihr dort einreichen müsst könnt ihr hier downloaden.
In den Niederlanden gibt es leider keine unentgeldliche Beförderung mit einem amtlichen Schwerbehindertenausweis. Damit Ihr trotzdem in die Region Süd-Limburg fahren könnt, wendet Euch bitte an per E-Mail an uns. Wir ermöglichen dann den Kauf des Add-On’s Zuid-Limburg zu dem Preis, für den das Add-On auch im regulären Semesterticket enthalten ist.
Behinderte oder chronisch kranke Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung Busse und Bahnen nicht benutzen können
Zunächst ist der gesamte Semesterbetrag zu zahlen. Falls über ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass Bus und Bahn nicht benutzt werden können, ist eine anteilige Erstattung des Mobilitätsbeitrages für die Monate möglich, in denen du attestiert reiseunfähig wars. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
📄Nachweisdokumente:
- Studienbescheinigung der RWTH des betreffenden Semesters
- Aktuelles ärztliches Attest, dass Bus und Bahn in den beantragten Monaten nicht benutzt werden können
🕐 Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).
Bei der Erstattung wird das Ticket in den betreffenden Monaten deaktiviert! In Süd-Limburg (Niederlande) ist das Ticket dann ebenfalls nicht gültig! Du musst das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die zukünftige Nutzung nach der Sperrung aufbewahren.
Die Anträge müssen hier eingereicht werden:
→ Online-Formular
Deutschlandsemesterticket bereits an anderer Hochschule
Zunächst ist der gesamte Semesterbetrag zu zahlen. Falls du zusätzlich an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist und dort bereits ein Deutschlandsemesterticket erhältst, kannst du es dir an einer Hochschule für ein Semester vollständig erstatten lassen.
🕐 Der Antrag kann jederzeit während des Semesters gestellt werden, spätestens aber zum Ende des Semesters, für das die Rückerstattung erfolgt (WiSe: 31.03. und SoSe: 30.09, jeweils 23:59 Uhr).
📄Nachweisdokumente:
- Immatrikulationsbescheinigung der RWTH
- Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule
- Nachweis über die Zahlung des Beitrages für das Deutschlandsemesterticket
- Nachweis der persönliche Fahrtberechtigung des DE-Semestertickets (Ticket, Foto Chipkarte)
Die Rückerstattung betrifft den Zeitraum eines kompletten Semesters. Dabei wird das Ticket bis zum Ende des Semesters elektronisch deaktiviert! In Süd-Limburg (Niederlande) ist das Ticket dann ebenfalls nicht gültig! Du musst das Semesterticket nicht bei uns abgeben, sondern solltest das E-Ticket für die potentielle Nutzung in Folgesemestern aufbewahren.
Die Anträge müssen hier eingereicht werden:
→ Online-Formular
Rückerstattung 9-Euro-Ticket
Im Sommersemester wurde der Preis für das NRW-Semesterticket aufgrund der Einführung des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni, Juli und August auf 9 Euro abgesenkt. Bei Studierenden, die den Mobilitätsbeitrag im Sommersemester 2022 gezahlt haben und weiterhin im Wintersemester 2022/23 eingeschrieben waren wurde der Betrag bei der Rückmeldung fürs Wintersemester bereits gutgeschrieben. Studierende, die sich im Sommersemester 2023 exmatrikuliert haben können die Rückerstattung von 70,96 € beim Studierendensekretariat beantragen, welches ein separates Formular bereitstellt.
Keine Rückerstattungsgründe
Nichtnutzung des Semestertickets
Falls du dein Semesterticket nicht nutzt, weil du andere Fortbewegungsmöglichkeiten wie z. B. ein Auto oder ein Fahrrad nutzt, kann dir der Mobilitätsbeitrag nicht erstattet werden.
Das Semesterticket ist ein solidarisch finanziertes Ticket, für das alle ordentlichen Studierenden den gleichen Beitrag zahlen. Das Semesterticket steht allen ordentlichen Studierenden zur Verfügung und ist nur aufgrund der Solidarfinanzierung so viel günstiger als herkömmliche ÖPNV-Tickets.
Die Studierendenschaft hat nach § 53 Abs. 2 Nr. 5 Hochschulgesetz NRW unter anderem die Aufgabe die wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder – also aller Studierenden – wahrzunehmen. Auf dieser Grundlage hat die Studierendenschaft einen Vertrag über das Deutschlandsemesterticket mit der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV), der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) abgeschlossen.
Aus diesem Vertrag resultiert die Verpflichtung zur Zahlung des Mobilitätsbeitrags. Laut § 4 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandsemesterticketvertrags gilt: „Die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungsentgelts.“
Im Falle von technischen Schwierigkeiten mit dem Online-Formular sende deinen Antrag bitte fristgerecht an semesterticket@rwth-aachen.de.
Höhe der Rückerstattung
Anzahl Monate | Anteil | Ab WS 24/25 | Bis SS24 |
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6 | 100% | 183,64€ | 182,31€ |
5 | 83% | 153,03€ | 151,93€ |
4 | 67% | 122,43€ | 121,54€ |
3 | 50% | 91,82€ | 91,16€ |
2 | 33% | 61,21€ | 60,77€ |
1 | 17% | 30,61€ | 30,39€ |
Hilfreiche Links zum Semesterticket
Kontakt
Die Erstattung des Mobilitätsbeitrags erfolgt entsprechend der Sozialordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen. Bei Fragen bezüglich der Rückerstattung kannst du gerne eine Mail an schicken.