Ab Freitag, dem 20. August, gelten verschärfte Regelungen für Prüfungen, Lehrveranstaltungen, den Hochschulsport und Lernräume. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz ist nur noch für Getestete, Genesene oder Geimpfte (“3G-Regel”) möglich. Es gilt weiterhin die allgemeine Maskenpflicht in allen Gebäuden, aber nicht am Platz während einer Prüfung.

Geimpft: Ein Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, ist erforderlich. Die Impfung muss eine von der EU anerkannte Impfung sein.

Genesen: Ein Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion (auf Deutsch oder Englisch) ist erforderlich.

Getestet: Ein negativer Bürgertest, der nicht älter als 48 Stunden ist, einer zertifizierten Teststelle ist erforderlich. Bei einigen Veranstaltungen werden weiterhin Selbsttests vor Ort Angeboten – in diesem Fall werdet ihr über die jeweilige Einrichtung informiert.

Die RWTH wird keine gesonderten Räumlichkeiten für Test- bzw. Nachweisverweigerer anbieten.

Lernräume & Hochschulsport: Die “3G Regel” gilt ab Freitag auch für Lernräume und den Hochschulsport.

Alle Informationen zu aktuellen Regelungen findest du unter:
https://www.asta.rwth-aachen.de/corona/

(kh)