Studienfinanzierung
Als neue*r Studierende*r aber auch als alter Hase stehst du möglicherweise einmal vor der Frage, wie du in Zukunft dein Studium finanzieren kannst. Um dir einen besseren Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, die bestehen, aufzuzeigen, haben wir dir im Folgenden ein paar Informationen und Optionen aufgelistet.
BAföG
Zunächst einmal solltest du prüfen, ob du einen BAföG-Anspruch hast.Wenn dies der Fall ist, ist die Studienfinanzierung für den Anfang zunächst gesichert. Solltest du nicht bafögberechtigt sein, ist die nächste Anlaufstelle deine Eltern. Deine Eltern sind in der Regel verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen, sodass du dein Studium erfolgreich absolvieren kannst, ohne dir Gedanken über den finanziellen Aspekt machen zu müssen.
Auch wenn man keinen Anspruch auf BAföG hat, ist es aber trotzdem durchaus sinnvoll, den Antrag zu stellen, da man den Ablehnungsbescheid zur Beantragung des Wohngeldes der Stadt Aachen braucht.
Wohngeld
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung der Stadt für alleinstehende Studierende, die am Studienort eine Wohnung gemietet haben und die Kosten dafür selbst aufbringen müssen. Wichtig ist hierbei, wie gesagt, der nicht bestehende Anspruch auf Leistungen des BAföG. Allerdings wird Wohngeld nicht an Studierende vergeben, wenn der Anspruch auf BAföG durch ein zu hohes Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.
Jobben
Möchtest du dein Studium lieber ohne einen Studienkredit bewältigen und die oben genannten Optionen kommen für dich nicht in Fragen, hast du natürlich noch die Möglichkeiten zu jobben. Nähere Informationen dazu findest du hier.
Stipendium
Ebenfalls lohnt es sich zudem, sich über Stipendien zu informieren und für diese zu bewerben. Dabei gibt es verschiedene Stipendien von Institutionen, welche unterschiedliche Studierende fördern möchten. Meistens spielen deine guten bis sehr gute schulische oder universitäre Leistungen eine große Rolle, es existieren aber auch Stipendien, die sehr sozial engagierte Studierende fördern. Am besten registrierst du dich auf mystipendium, um die verschiedenen auf dich passenden Förderprogramme herauszufiltern und dich über die verschiedenen Institutionen zu informieren. Ebenfalls haben wir in unserer Kurzinfo zum Thema Studienfinanzierung einige Stipendien aufgelistet, schau doch gerne auch einmal dort hinein.
Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages
Zu den regelmäßigen Kosten des Studiums kommt jedes Semester der Semesterbeitrag. Wenn du nun ein Urlaubssemester einlegen möchtest, eine chronische Erkrankung oder Behinderung hast oder aus sozialen Härtefällen den Beitrag nur schwer aufbringen oder das Ticket nicht benutzen kannst, kannst du einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages stellen.
Die Anträge aufgrund von finanzieller Härte werden von dem Sozialausschuss geprüft. Der Sozialausschuss ist ein gemein tagender Ausschuss des Studierendenparlaments. Wie in der Sozialordnung der Studierendenschaft nachzulesen ist, darf für die Genehmigung des Antrages das Einkommen pro Monat und der aktuelle Kontostand 80% des BAföG-Höchstsatzes nicht übersteigen. Kindergeld wird dabei außer acht gelassen. Geprüft wird dabei nach dem Zuflussprinzip. Der Antrag kann jederzeit während des Semesters gestellt werden, spätestens aber zum Ende des jeweils laufenden Semesters (WiSe: 31.3. und SoSe: 30.9).
Nähere Informationen zu weiteren Erstattungsgründen und Beratungen kannst du hier, in der aufgeführten Kurzinfo sowie im Sozialreferat des AStA der RWTH erhalten.