Die Niederlande sind ab 6. April als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Das Land NRW informiert hierzu wie folgt:
Bei Einreise aus den Niederlanden ist grundsätzlich der Nachweis eines aktuellen negativen Testergebnisses mitzuführen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Testnachweise werden sowohl auf Papier als auch elektronisch akzeptiert.
Besonderheiten für Grenzgänger (also Personen, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche für Beruf, Studium oder Ausbildung von ihrem Wohnsitz aus die Grenze überqueren):
- Der Test darf (statt 48 Stunden) bis zu 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
- Wer den Test bei Einreise nicht hat, kann ihn auch unverzüglich nach Einreise vornehmen lassen. Das heißt: Die Testpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Test an der Arbeitsstätte/Ausbildungsstätte unmittelbar nach Ankunft (Selbsttest unter Aufsicht mit Bestätigung) oder unverzüglich in einem Testzentrum vorgenommen wird.
Testzentren im Raum Aachen und deren Test-Verfügbarkeiten können unter https://testen-in-aachen.de/#/ abgerufen werden.
Die RWTH prüft derzeit, für Grenzgänger*innen aus den Niederlanden eigene Testkapazitäten aufzubauen. Bis dahin werden alle Grenzgänger*innen aus den Niederlanden gebeten, von einem Testangebot in den Niederlanden oder im Raum Aachen entsprechend Gebrauch zu machen. Falls erforderlich, können Beschäftigte bei der jeweiligen Personalabteilung und Studierende beim Studierendensekretariat eine Bescheinigung bezüglich der Beschäftigung beziehungsweise Einschreibung anfragen.
Das Land NRW hat zudem nochmals auf die Anmeldepflicht bei Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de hingewiesen. Ausnahmen bestehen für Aufenthalte bis zu 24 Stunden in NRW.
Weitere Infos:
- Einstufung Niederlande als Hochinzidenzgebiet: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
- Coronaeinreiseverordnung der Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/coronaeinreisev/BJNR601300021.html
- Allgemeinverordnung des Landes https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf“
(Quelle/n: Corona Blog der RWTH Aachen)